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Diese Therapieformen sind bei Zwängen zu empfehlen:
Hypnotherapie
Reinarnationstherapie
bei Kindern
Kindertherapie
Zwänge
Zwangsstörungen sind psychische Störungen. Es besteht für den Betroffenen ein innerer Drang, bestimmte Dinge zu denken oder zu tun. Der Betroffene wehrt sich gegen das Auftreten der Zwänge und erlebt diese als übertrieben und sinnlos. Die Störung bringt deutliche Belastungen und Beeinträchtigungen des Alltagslebens mit sich. Ältere Bezeichnungen für Zwangsstörungen sind Zwangserkrankung, Zwangsneurose und anankastische Neurose. Zwangsstörungen sind von der zwanghaften Persönlichkeitsstörung zu unterscheiden.
Symptome [Bearbeiten]
Die für die diagnostische Klassifizierung nach der ICD-10 maßgebliche Haupt-Symptomatik der Zwangsstörung besteht in Zwangsgedanken und/oder Zwangshandlungen. Bei mehr als 90 % der Betroffenen finden sich beide Symptome.
Zwangsgedanken
„Zwangsgedanken sind zwanghaft sich immer wieder aufdrängende, jedoch als unsinnig erkannte Denkinhalte.“ (Deister, 2001, S. 127f)
Zwangsgedanken werden unterschieden in:
Zwangsideen/Zwangsbefürchtungen/Zwangsvorstellungen (Zum Beispiel Zweifel, eine Arbeit nicht richtig gemacht zu haben, oder Ängste, dass dem Ehepartner etwas Schlimmes zustoßen könnte)
Zwangsimpulse (Impulse, bestimmte Handlungen auszuführen; diese können schädigende Handlungen gegen sich oder andere beinhalten.)
Grübelzwang (Bestimmte Gedanken müssen wieder und wieder durchdacht werden. Es ist nicht möglich, dabei zu einer Entscheidung oder zu einer Lösung zu kommen.)
Bei Zwangsgedanken geht es also meist um angstvolle Gedanken und Überzeugungen, jemandem zu schaden (entweder durch aggressive Handlungen oder durch magische Handlungen), in eine peinliche Situation zu geraten oder ein Unheil anzurichten. Es können Gedankengänge nicht befriedigend abgeschlossen werden, sodass sie sich ständig wiederaufdrängen und wiederholt werden müssen, ohne zu einem realen Ergebnis zu gelangen.
In einer Untersuchung wurden die Themen der Zwangsgedanken von Betroffenen erfragt (Akhtar et al., 1975).
1.Schmutz oder Verseuchung (Menschliche o.a. Exkremente, Schmutz, Staub, Samen, Menstruationsblut, Keime, Infektionen)
2.Gewalt und Aggression (Körperlicher oder verbaler Angriff auf sich selbst oder andere Personen; Unfälle, Missgeschick, Krieg, Katastrophen, Tod)
3.Ordnung (Ordentlichkeit, Symmetriebestrebungen in der Ausrichtung von Gegenständen usw.)
4.Religion (Existenz Gottes, religiöse Praktiken und Rituale, Glaubenssätze, moralische Einstellungen)/Magie
5.Sexualität (Sexuelle Handlungen an sich oder anderen, inzestuöse Impulse, sexuelle Leistungsfähigkeit)
Zwanghafte Gedanken können sich zum Beispiel (Im Fall aggressiver Zwangsgedanken) darin äußern, dass eine Mutter befürchtet Mann und Kinder vergiften zu wollen oder eine Tochter befürchtet, ihre Mutter die Treppe herunterzuwerfen.[1]
Zwangshandlungen
„Zwanghaft gegen oder ohne den Willen ausgeführte Handlungen. Beim Versuch, die Handlungen zu unterlassen, treten massive innere Anspannung und Angst auf.“ (Deister, 2001, S. 127f) Zwangshandlungen sind Stereotypien, die ständig wiederholt werden müssen. Die meisten Betroffenen wissen, dass ihr Verhalten übertrieben und unvernünftig ist, und versuchen anfangs, Widerstand zu leisten, geben jedoch auf, wenn sie die Angst überfällt. Danach fühlen sie sich für gewöhnlich für eine kurze Zeitspanne weniger ängstlich. Abgesehen von dieser Spannungsreduktion empfinden die Betroffenen keine Freude am Ausführen der Handlung selbst. Manche Menschen bauen die zwanghafte Handlung zu einem Zwangsritual aus: die Zwangshandlung wird in einer bis ins Einzelne ausgearbeiteten Art und Weise ausgeführt. Die Betroffenen müssen das Ritual jedes Mal in exakt derselben Weise, nach bestimmten, sorgfältig zu beachtenden Regeln durchlaufen. Wenn es nicht gelingt, die Handlung abzuschließen, entsteht weitere Angst, und das Ritual muss häufig von Anfang an wiederholt werden.
Beispiele:
Reinlichkeitszwang, wie z. B. der Waschzwang
Kontrollzwang = ständige Überprüfung von bestimmten Dingen, wie Herdplatten, Türschlössern, Gashähnen, Aschenbechern,
wichtigen Papieren
Ordnungszwang = Es wird versucht, in der Umgebung immerzu Symmetrie, Ordnung oder ein Gleichgewicht herzustellen,
indem Dinge wie Bücher oder Nahrungsmittel nach strengen Regeln perfekt geordnet sind.
Berührzwang = Zwang, Dinge anzufassen oder gerade nicht anzufassen
Zählzwang (Arithmomanie) = alle Dinge, die im Alltag auftauchen, werden gezählt
verbale Zwänge = Ausdrücke, Sätze oder Melodien werden immer wieder wiederholt
Diagnose
Gemäß ICD-10, Code F42, gelten folgende diagnostische Leitlinien:
1.Die Zwangsgedanken oder zwanghaften Handlungsimpulse müssen vom Patienten als seine eigenen erkannt werden.
2.Mindestens gegen einen Zwangsgedanken oder gegen eine Zwangshandlung muss der Patient noch Widerstand leisten.
3.Der Zwangsgedanke oder die Zwangshandlung dürfen nicht an sich angenehm sein.
4.Die Zwangssymptome müssen sich in zutiefst unangenehmer Weise wiederholen.
5.Die Symptomatik muss über mindestens 14 Tage an den meisten Tagen bestehen.
Zur genaueren Diagnose-Stellung können Fremdratingskalen verwendet werden, z. B. die Yale-Brown Obsessive-Compulsive Rating Scale (Y-BOCS) von Goodman et al. (1989).
Differentialdiagnose
- Gelegentliche Panikattacken oder leichte phobische Symptome sind mit der Diagnose vereinbar. Obwohl bei den
Zwangsstörungen auch Ängste eine Rolle spielen, zählen sie nicht zu den Angststörungen im engeren Sinne.
- Abgrenzung zur Schizophrenie: Früher wurde von Eugen Bleuler ein Zusammenhang zwischen Zwang und Schizophrenie
postuliert. Mehrere aktuelle Studien deuten darauf hin, dass es keine solchen direkten Zusammenhang gibt. Patienten mit
Zwängen haben kein erhöhtes Risiko gegenüber der Allgmeinbevölkerung an einer Schizophrenie zu erkranken. Allerdings
treten Zwänge auch im Rahmen von Schizophrenien auf. Bei Patienten, die an einer Schizophrenie leiden, scheint das
Vorliegen von Zwangssymptomen die Prognose hinsichtlich der Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit zu verschlechtern.
- Abgrenzung zur zwanghaften Persönlichkeitsstörung: Es besteht kein nachweisbarer Zusammenhang zwischen einer
symptomatischen Zwangsstörung und einer zwanghaften Persönlichkeitsstörung. Während die Zwanghaftigkeit im Rahmen
der zwanghaften/anankastischen Persönlichkeitsstörung vom Betroffenen als „ich-synton“, also als mit seiner Person
vereinbar, empfunden wird, wird die
symptomatische Zwangsstörung vom Betroffenen als „ich-dyston“, also als ich-fremd und der Person nicht zugehörig
empfunden.
- Zwangssymptome bei einer Ticstörung beim Gilles-de-la-Tourette-Syndrom und bei organischen psychischen Störungen
werden nicht als Zwangsstörung diagnostiziert, sondern als Teil der entsprechenden Störungsbilder betrachtet.
- Des Weiteren sind Stereotypien bei Autismus und Asperger-Syndrom zu unterscheiden.
- Reine Zwangsgedanken können auch in Zusammenhang mit postpartalen Depressionen und/oder postpartalen Psychosen
auftreten. In der Regel fürchtet die Mutter, sie könne das Neugeborene schädigen.
Quelle
1. James N. Butcher, Susan Mineka, Jill M. Hooley: "Klinische Psychologie". 2009: Pearson Studium; S. 264
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte folgender Internetseite
Wikipedia
Die Naturheilpraxis Daniela Doll übernimmt keine Haftung auf Richtigkeit
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